Dienstleistungen
Zu jeglichen Fragestellungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Durchführung von Speziallehrgängen
(auch als Inhouse-Seminare)
Das umfangreiche Lehrgangsprogramm der IFF umfasst u.a. Lehrgänge, in denen die Grundlagen der Mischfutterherstellung vermittelt werden. Dazu zählen beispielsweise:
- der 6-tägige Grundlagenlehrgang "Mischfutterherstellung" mit Prüfung und Bestätigung des Nachweises der gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 der Futtermittelhygieneverordnung bzw. gemäß §§ 28-31 der Futtermittelverordnung (FMV) für die Herstellung von Futtermitteln erforderlichen Sachkenntnis
- der Praktikerlehrgang "Pelletieren von Mischfutter"
- der Praktikerlehrgang "Basisstufen der industriellen Mischfutterproduktion"
- sowie ein Speziallehrgang für Behördenvertreter.
Neben diesen etablierten Lehrgängen bietet die IFF Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops zu aktuellen
Themenstellungen der Branche an.
- Mischungs- und Entmischungsverhalten von Zusatzstoffen
- Stabilitätstests für Zusatzstoffe
- Sprühverhalten von Zusatzstoffen
- Zerkleinerungstests
- Eignung von Einzelkomponenten und Mischungen für spezielle Verarbeitungsprozesse (z.B. Pelletieren, Expandieren, Extrudieren)
- Hygienischer Zustand von Mischfuttermitteln nach hydrothermischen bzw. hydrothermisch-mechanischen Behandlungsverfahren
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Physikalische Analysen:
- Feuchtigkeit
- Feststoffdichte, Schüttdichte, Rütteldichte
- Fließverhalten mit dem Ringschergerät
- Pelletabrieb, Agglomeratabrieb, Pellethärte
- Quellverhalten
- Staubbildungsverhalten (Stauber-Heubach / Rotationstrommel, Palas-Dustview / Fallrohr)
- Dispergierverhalten
- Partikelgrößenverteilung (Prüfsiebung sowie Laserbeugungsspektrometrie), Partikelform
Chemische Analysen
- Weender Analyse
- Nasschemische Analysen nach VDLUFA-Methodenbuch
- Fettkennzahlen
- Photometrie
- Elementanalytik (AAS)
- Zusatzstoffanalytik (HPLC)
- Stärkeaufschlussgrad
- Proteinlöslichkeit
Prüfung der Arbeitsgenauigkeit von Anlagen zur Herstellung von Mischfutter sowie von Vormischungen
Futtermittelherstellende Betriebe, die registriert bzw. zugelassen sind, oder die eine Registrierung bzw. Zulassung anstreben,
müssen in allen betrieblichen Tätigkeitsbereichen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 183/2005
(Futtermittelhygieneverordnung) entsprechen. In Anhang II der Futtermittelhygieneverordnung sind u.a. Anforderungen an
Einrichtungen und Ausrüstungen von Betrieben aufgeführt. Demnach ist die Wirksamkeit der Mischanlagen in Bezug auf die
Homogenität nachzuweisen. Auf Verlangen haben Betriebe den zuständigen Behörden einen Nachweis über die Arbeitsgenauigkeit
der Produktionsanlagen vorzulegen.
Das Forschungsinstitut führt entsprechende Untersuchungen zur Beurteilung der Misch- und Arbeitsgenauigkeit (Mischgenauigkeit, Deklarationstreue, Verschleppung) durch.
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Unter Verwendung handelsüblicher bzw. produktionsüblicher Mischfutter und Zusatz einer Testsubstanz wird eine Mischzeitkurve
ermittelt. Diese Kennlinie gibt den Zusammenhang zwischen Mischgüte und benötigter Mischzeit eines Mischers an.
Das Forschungsinstitut Futtermitteltechnik ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet der Staubemissionsmessungen tätig.
Dabei haben wir uns im Wesentlichen auf die Bereiche Futtermittelverarbeitungs- bzw. Futtermittelherstellungsbetriebe
und Mehlmühlen konzentriert - unser Tätigkeitsfeld seit mehr als 40 Jahren.
Sollten Sie emissionsrelevante Umbaumaßnahmen planen, helfen wir gerne bei der Planung und Realisierung
relevanter Messpunkte.
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Beratung zur Einführung und Nutzung der HACCP-Methode in bestehende und praktizierte Qualitätsmanagement-Systeme
in der Futtermittelindustrie
HACCP heißt Hazard Analysis and Critical Control Points, in deutsch Gefährdungsanalyse und kritische Kontrollpunkte. HACCP ist
eine Strategie zur Minimierung und Beherrschung von Risiken bezüglich der Produktsicherheit bei der Herstellung von Lebensmitteln
durch Identifizierung, Bewertung, Kontrolle und Dokumentation möglicher Gefahren sowie vor allem durch Maßnahmen zu deren
Vermeidung bzw. Beherrschung. Als nunmehr ausgewiesener wesentlicher Bestandteil der Veredlungskette zur Gewinnung von
Lebensmitteln tierischer Herkunft ist die Integration der HACCP-Methode in das praktizierte Qualitätsmanagement-System für
die Futtermittelhersteller ein notwendiger Schritt zur weiteren Verbesserung der Sicherheit und Qualität ihrer Produkte.
Auf Anregung des Deutschen Verbandes Tiernahrung e.V. wurde von einer Expertengruppe unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. habil.
Eberhard Heidenreich (IFF-Forschungsinstitut Futtermitteltechnik, Braunschweig-Thune) ein HACCP-Leitfaden für die Einführung und Nutzung
der HACCP-Methode in bestehende und praktizierte Qualitätsmanagement-Systeme in der Futtermittelindustrie erarbeitet. Dieser Leitfaden
kann gegen Berechnung zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Genehmigung von Futtermühlen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird durch
den Anlagenbetreiber eine sicherheitstechnische Beurteilung der geplanten Anlage gefordert.
Für den Nachweis der sicherheitstechnischen Anforderungen mechanischer Betriebsmittel und der Kategorisierung II, 2D
nach ATEX werden ebenfalls sicherheitstechnische Gutachten gefordert.
Frau Dipl.-Ing. Kirchner sowie Prof. Heidenreich sind beratend als öffentlich bekanntgegebene Sachverständige nach § 29a für unser Haus tätig,
so dass das IFF-Forschungsinstitut Ihnen kompetente Unterstützung anbieten kann.
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Mit Umsetzung der europäischen Richtlinie 1999/92/EG „Explosionsfähige Atmosphären", auch ATEX 137, in nationales Recht,
ergeben sich für den betrieblichen Arbeitsschutz neue Anforderungen. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in Bundesrecht
erfolgte in Form der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2002.
Die Betriebssicherheitsverordnung findet u.a. Anwendung in Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann,
und gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie deren Benutzung. Ist die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen
Atmosphäre im Betrieb nicht auszuschließen, hat der Anlagenbetreiber eine Gefährdungsbeurteilung zu möglichen Explosionsgefahren vorzunehmen.
Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist durch den Betreiber einer Anlage ein Explosionsschutzdokument,
welches die geforderte Gefährdungsbeurteilung zu explosionsfähigen Atmosphären, wirksamen Zündquellen sowie eine Abschätzung
des Ausmaßes einer zu erwartenden Explosion beinhaltet, bereitzustellen.
In der getreideverarbeitenden Industrie sowie in der Futtermittelindustrie ist durch das Vorhandensein brennbarer Stäube die
Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht auszuschließen, so dass diese Unternehmen, wie viele andere
Industriezweige, zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verpflichtet sind.
Beratung zum Staubexplosionsschutz und der Betriebssicherheit
In der getreideverarbeitenden Industrie sowie in der Futtermittelindustrie ist durch das Vorhandensein brennbarer Stäube die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht auszuschließen. Für den Anlagenbetreiber bedeutet dies, dass zum Schutz der Arbeitnehmer zusätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen zu ergreifen sind, so dass die Explosionsgefahr so gering wie möglich gehalten wird.
Neu geschaffene Arbeitsplätze in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor der erstmaligen Benutzung einer Bewertung zur Explosionssicherheit durch eine befähigte Person (BetrSichV Anhang 4) zu unterziehen.
Für Fragen zur Explosionssicherheit sowie im Rahmen von Neubau- oder Umbaumaßnahmen steht Ihnen die IFF gerne zur Verfügung.
ENERGIEMANAGEMENT
Bezüglich der Dienstleistung Energiemanagement möchten wir Sie über Einsparmöglichkeiten informieren.
- Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes ab dem 01.01.2013 Anreize für die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen in der deutschen Industrie geschaffen.
- Diese Anreize gelten nicht nur für die „Großen" des produzierenden Gewerbes sondern auch für die KMU‘s, d. h. Unternehmen, die nicht von der EEG-Umlage-Befreiung und dem Spitzenausgleich profitieren.
- So können zum Beispiel 80 % der Kosten für die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems (nach ISO 50001), maximal jedoch 8.000 Euro, gefördert werden. Ähnliche Regelungen gibt es für den Erwerb von Messtechnik oder Software.
- Zum Ausschöpfen der finanziellen Begünstigungen sollten die Anträge bis zum 31.12. des nachfolgenden Jahres eingereicht werden.
- Bei unterjährigen Erstattungsbeträgen muss immer ein Jahresantrag bis 31.07. des Folgejahres gestellt werden.
Die IFF stellt gern ihre Kompetenzen zur Verfügung, wenn Sie in Ihrem Haus ein Energiemanagementsystem aufbauen wollen, das für einige von Ihnen bis 2014 verpflichtend sein wird (wenn Vergünstigungen in Anspruch genommen werden sollen).
VERFAHRENSTECHNIK
Wir freuen uns für den Bereich Verfahrenstechnik kompetente Unterstützung und Beratung bei der Planung von Futter-, Holz- und Ölmühlen und der dazugehörigen Maschinentechnik anbieten zu können. Dies sind im Folgenden:
- Annahmeleistung
- Silokapazität
- Aspirationssysteme
- Misch- und Mahllinie inkl. Mischzyklus
- Dosierelemente, Zerkleinerungs-, Pelletier- und Fördertechnik
- Flüssigkeitsapplikationen
- Verladung, Absackung
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