Anlagengenauigkeit

Beurteilung der Arbeitsgenauigkeit (Mischgenauigkeit und Verschleppung)

Hersteller von Mischfuttermitteln für Nutztiere müssen gemäß der Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005) die Wirksamkeit der Mischanlagen in Bezug auf die Homogenität nachweisen sowie technische oder organisatorische Maßnahmen treffen, um Kreuzkontaminationen und Fehler zu vermeiden oder gegebenenfalls zu minimieren.

Das Forschungsinstitut Futtermitteltechnik bietet die experimentelle Untersuchung der Arbeitsgenauigkeit von Produktionsanlagen an, deren Ausführung sich am „Leitfaden zur Überprüfung der Arbeits- und Mischgenauigkeit bei Futtermittelunternehmen“ orientiert und die folgende Parameter umfasst:

  • Sollwertbilanz, d. h. Wiederfindung einer den Mischungskomponenten mit einem Anteil von 1:10.000 bzw. 1:100.000 zugefügten Testsubstanz, mit der das Verhalten von Mikrokomponenten im Produktionsprozess simuliert wird,

  • Mischgüte nach dem Mischprozess sowie im Fertiggut (optional: Ermittlung der notwendigen Mischdauer),

  • Verschleppung bzw. Kontamination der nachfolgenden Chargen bei Rezepturwechseln.

Mit Fragen zur Arbeitsgenauigkeit von Mischern bzw. Produktionsanlagen zur Herstellung von Mischfuttermitteln wenden Sie sich bitte an Dr. Neumann.


Dr. Klaus-Dietrich Neumann
Telefon: +49 (0) 5307 / 92 22-18
Email: kd.neumann@iff-braunschweig.de