Organisation

Mitgliederstruktur der IFF

Derzeit sind rund 80 nationale und internationale Unternehmen sowie Verbände und Organisationen Mitglieder der IFF. Die überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Unternehmen (KMU) kommen aus 21 europäischen Ländern. Die Mischfutterindustrie, Zusatzstoff- und Vormischungshersteller, der relevante Maschinen-, Anlagen- und Messgerätebau sowie Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie gehören ebenso zu den Förderern der IFF wie Verbände und Organisationen dieser Industriezweige. Viele Unternehmen unterstützen die IFF durch zusätzliche Spenden in Form von Material- und Gerätebereitstellungen.

Die ausführenden Organe der IFF sind:

Mitgliederversammlung
Vorstand
Wissenschaftlicher Beirat
Arbeitskreise
Geschäftsführung

Arbeitsbereiche der IFF sind:

Mitgliedswesen
Gemeinschaftsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
KMU-orientierte industrielle Gemeinschaftsforschung
Branchenfinanzierte industrielle Gemeinschaftsforschung
Auftragsforschung mit Industriepartnern verschiedenster Wirtschaftszweige
Seminare für Führungskräfte
Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung
Dienstleistungen und Beratung für Mitglieder und Nichtmitglieder.

Finanzierung der IFF

Die Mitgliedsunternehmen zahlen einen an ihrer Produktion orientierten Jahresbeitrag nach Selbsteinschätzung. Dieser schließt grundsätzlich den Bezug der Veröffentlichungen und Beratungen ein. Außerdem erhalten Mitglieder einen erheblichen Nachlass auf Dienstleistungen, Beratungen sowie Lehrgangs- und Seminargebühren. Durch das umfassende Serviceangebot und Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der Industrie werden zusätzliche Einnahmen erarbeitet. Weitere Finanzmittel werden aus der öffentlichen Förderung von Vorhaben der industriellen Gemeinschaftsforschung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e.V. (AiF) zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dieser öffentlichen Förderung ist, dass die IFF als antragstellende Forschungsvereinigung den Einsatz industrieller Eigenleistungen für die Gemeinschaftsforschung projektbezogen in angemessener Höhe nachweist (modifizierte Anteilsfinanzierung).