Workshop „Grundlagen zum Explosionsschutz für befähigte Personen“

In Mühlen und Mischfutterbetriebe ist das Auftreten explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Damit sind sie zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zu zählen.

Überwachungsbedürftige Anlagen müssen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung erstmalig vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung und wiederkehrend geprüft werden.

Die Prüfung durch befähigte Personen ist möglich. Die Anforderungen an die Befähigung der Personen sind in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt und durch den Arbeitgeber bei deren Auswahl und Bestellung zu berücksichtigen.

In unserem Workshop werden Ihnen Grundlagenkenntnisse zum Staubexplosionsschutz vermittelt, die Sie als „Befähigte Person“ zur Prüfung elektrischer und mechanischer Betriebsmittel gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.2 nachweisen müssen.

Zielgruppe:
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als befähigte Personen Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche im Explosionsschutz und weitere Interessierte.

Inhalt:

Rechtsgrundlagen zum Explosionsschutz
Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Anlagen
Rechtsgrundlagen zur Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
Die befähigte Person im Explosionsschutz

Das integrierte Explosionsschutzkonzept

Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische
Zündquellenarten und deren Vermeidung
Grundlagen zum konstruktiven Explosionsschutz

Prüfungen

Begriffsbestimmung und Dokumentation
Prüfung von Schutzsystemen auf sichere Funktion
Prüfung elektrischer Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfungen mechanischer Betriebsmittel auf sichere Funktion
Abschlussdiskussion und Erfahrungsaustausch